Deckung:
Diverse Zusatzversicherungen decken einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten, welcher von 50% bis 90% variieren kann, während andere einen fixen Betrag pro Behandlung decken, welcher von CHF 70.- bis CHF 130.- variieren kann.
Jährlicher Maximalbetrag:
Manche Zusatzversicherungen bieten eine unbegrenzte Kostendeckung, wobei andere durch einen jährlichen Maximalbetrag, welcher von CHF 1'500.- bis CHF 10'000.- variieren kann, limitiert sind.
Franchise:
Die meisten Zusatzversicherungen enthalten keinen jährlichen Festbetrag (Franchise). Einige enthalten jedoch eine Franchise, welche von CHF 150.- bis CHF 600.- variieren kann.
Ärztliche Überweisung:
In der Regel wird keine ärztliche Überweisung verlangt. Auch bei Hausarzt- oder HMO-Modellen in der Grundversicherung ist für die Leistungen der Zusatzversicherung in der Regel keine hausärztliche Überweisung notwendig.
Behandlungsberichte:
Einige Krankenversicherer holen bei längeren Behandlungen Informationen ein, um die medizinische Notwendigkeit zu prüfen. Dazu wird ein Fragebogen an die versicherte Person geschickt, welcher von der behandelnden Praxis ausgefüllt und an den Krankenversicherer zurückgesendet wird. Dazu muss die versicherte Person die behandelnde Praxis von der Geheimhaltungspflicht und dem Patientengeheimnis entbinden, andernfalls werden keine Mitteilungen an Dritte vorgenommen.
Grundversicherung:
Aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (auch Grundversicherung genannt) werden keine Leistungen übernommen.